26. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz: Regeln für Zuschauerinnen und Zuschauer
Seit dem 12. September 2021 gilt die 26. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Daher greifen auf den SG-Sportplätzen in Bollendorf, Ferschweiler und Ernzen neue Regeln, die Zuschauerinnen und Zuschauer zu beachten haben.
Für alle Zuschauerinnen und Zuschauer gilt beim Betreten der SG-Sportplätze die 2G-Regelung. Demnach dürfen nur immunisierte Personen das Sportgelände betreten. Als immunisiert gilt, wer vollständig geimpft bzw. genesen ist (Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung bzw. die Genesung ist erforderlich; Kontrolle beim Eingang). Kinder unter 12 Jahren sind von der 2G-Regelung befreit. Auf dem Sportgelände entfällt durch diese Regelung die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot.
Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 10. Oktober 2021. Der Sportbund Rheinland sowie der Fußball-Verband Rheinland sind gegenwärtig in Gesprächen mit dem Land Rheinland-Pfalz, welche Gestaltungsmöglichkeiten die Vereine in den nächsten Monaten haben. Weitere Informationen, auch zur Regelung im Jugend-Spielbetrieb, finden sich auf der Webseite des Fußballverbandes.
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